Informationen für Studierende
Prüfungsplan für das Sommersemester 2022
Aktueller Prüfungsplan
Prüfungsplan_WiSe2223.pdf
(125.5 KB) vom 24.11.2022
Aktueller Plan der Lehrveranstaltungen
Aktueller Lehrplan/Stundenplan
Lehrveranstaltungen_WiSe2022-23_2022-09-26.pdf
(401.7 KB) vom 28.09.2022
Achtung! Bitte informieren Sie sich über die Form der Lehre (digital, hybrid oder in Präsenz) immer aktuell in der entsprechenden Lehrveranstaltung im Stud.IP!
Schauen Sie bitte auch auf die Webseiten der einzelnen Abteilungen.
angepasste Regelungen zu VP-Stunden
Corona-Regelung_VP_Stunden_2021-11-18.pdf
(713.4 KB) vom 19.11.2021
aktuell angepasste Regelungen zu Praktika
Corona-Regelung_Praktika_2020-03-31.pdf
(193.5 KB) vom 31.03.2020
Sobald Sonderregelungen für das Psychologie-Studium aufgrund der aktuellen Situation verfügbar sind, werden sie hier veröffentlicht.
Information: Direktstudium
Die Studiendokumente finden Sie im Bereich Studien- und Prüfungsordnungen unter:
Ein-Fach-Bachelorstudiengang Psychologie 180 LP
(ab Immatrikulationsjahrgang WS 20/21)
Overview
- Prüfungsausschuss
- Fachstudienberatung
- Außenpraktika "Orientierungspraktikum" und "Berufsqualifizierende Tätigkeit 1" im polyvalenten Bachelor-Studiengang (180 LP)
- Externe Praktika (alte Studienordnung)
- Anmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor/Master)
- Versuchspersonenstunden
- Auslandsstudium (ERASMUS)
- Career Center
- Posterdruck
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie den ordungsgemäßen Ablauf von Prüfungen. Aktuell ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Dr. René Proyer
Der Prüfungsausschuss führt keine Beratungen zu Zweitstudium, Studienortwechsler oder Quereinsteiger durch. Hierfür ist ausschließlich das Immatrikulationsamt der Universität Halle zuständig. Der Prüfungsausschuss bearbeitet nur die Einstufungsbescheide im Falle eines geplanten Studienortwechsels bzw. Quereinstieg. Bei Fragen zur Ausgestaltung des Studiums und zum Ablauf informieren Sie sich bitte in den Modulhandbüchern oder in der Studienberatung.
Bei formalen Fragen zur Zulassung zum Studium wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung bzw. das Immatrikulationsamt.
Anerkennung von Studienleistungen im Fach Psychologie
Sind Sie in einem der Studiengänge Psychologie (180 LP-BSc/120 LP-MSc) oder im Studienprogramm (60 LP-BSc) immatrikuliert und haben an einer anderen Universität/Hochschule oder in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht, die Sie für Ihr Studium der Psychologie an der Universität Halle angerechnet bekommen wollen, benötigen Sie einen Anrechnungsbescheid.
Vorlagen und Informationen für die Anrechnung von Leistungen (nur für Studenten, die an der Universität Halle bereits immatrikuliert sind) finden Sie hier: Anerkennung
Eine Anerkennung/Anrechnung von Studienleistungen wird ausschließlich für immatrikulierte Studierende an der Universität Halle vorgenommen.
Einstufungsbescheid
Informationen für die Beantragung eines Einstufungsbescheides (nur für Studienplatzbewerber im Ortswechsel oder Quereinstieg) finden Sie hier: Einstufungsbescheid
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung ist zuständig für inhaltliche und/oder organisatorische Fragen und Probleme während des Studiums.
Bitte wenden Sie sich hierfür an den Fachstudienberater Prof. Dr. Sven Blankenberger.
Bei formalen Fragen zur Zulassung zum Studium wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung bzw. das Immatrikulationsamt.
Außenpraktika "Orientierungspraktikum" und "Berufsqualifizierende Tätigkeit 1" im polyvalenten Bachelor-Studiengang (180 LP)
Bei allgemeinen Fragen zu den Modulen "Orientierungspraktikum" und "Berufsqualifizierende Tätigkeit I" - die nicht durch das Modulhandbuch und die "Häufigen Fragen und Antworten" (s.u.) geklärt werden können - wenden Sie sich an die Modulverantwortliche Prof. Dr. Gundula Hübner. Bitte beachten Sie, dass Anfragen ausschliesslich per Email oder während der Sprechzeiten bearbeitet werden.
Bescheinigung geleistete Praktikumsstunden
Bescheinigung geleistete Praktikumsstunden.pdf
(48.3 KB) vom 16.12.2021
Bescheinigung geleistete Praktikumsstunden (Word-Dokument)
Bescheinigung geleistete Praktikumsstunden.docx
(13.4 KB) vom 16.12.2021
Bescheinigung Pflichtpraktikum
Bescheinigung Pflichtpraktikum.pdf
(73.4 KB) vom 05.11.2021
Beurteilungsbogen
Beurteilungsbogen.pdf
(51.5 KB) vom 05.11.2021
Checkliste
Checkliste.pdf
(36.1 KB) vom 05.11.2021
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten_BA ab WS21_22_5.pdf
(112.7 KB) vom 06.12.2022
Gliederung und Abgabe
Gliederung und Abgabe Praktikumsberichte.pdf
(44.2 KB) vom 05.11.2021
Vertrag berufsqualifizierende Tätigkeit
Vertrag_Berufsqualifizierende Tätigkeit_mitUnfallvers.pdf
(108.6 KB) vom 05.11.2021
Vertrag Orientierungspraktikum
Vertrag_Orientierungsprak_mitUnfallvers.pdf
(108.4 KB) vom 05.11.2021
Externe Praktika (alte Studienordnung)
Bei Fragen zu den Praktikumsmodulen im Bachelor- und Masterstudiengang wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte Prof. Dr. Gundula Hübner. Bitte beachten Sie, dass Anfragen ausschliesslich per Email oder während der Sprechzeiten bearbeitet werden.
Vorlagen für Praktikumsvereinbarungen sowie Hinweise zur Erstellung eines Praktikumsberichtes finden sich hier:
Gliederung und Abgabe der Praktikumsberichte (externe Praktika)
Gliederung und Abgabe Praktikumsberichte.pdf
(256.2 KB) vom 01.10.2021
Beurteilungsbogen externe Praktika
Beurteilungsbogen.pdf
(49.4 KB) vom 29.01.2008
Bescheinigung, dass Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen
Bescheinigung Pflichtpraktikum.pdf
(114.5 KB) vom 26.03.2021
Bescheinigung der Praktikumsstunden und Anleitung durch eine/n Psychologen/in
Bescheinigung über geleistete Praktikumsstunden.pdf
(119.4 KB) vom 02.08.2016
Checkliste Praktikumsberichte
Checkliste.pdf
(125.5 KB) vom 11.11.2015
Praktikumsvereinbarung (Bachelor Pschologie)
Vertrag_BA.pdf
(167.2 KB) vom 11.11.2015
Praktikumsvereinbarung (Master Pschologie)
Vertrag_MSc.pdf
(167.1 KB) vom 11.11.2015
Häufige Fragen zu externen Praktika
Fragen_und_Antworten_Praktika_Jan2021.pdf
(84.3 KB) vom 22.01.2021
Anmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor/Master)
Versuchspersonenstunden
All unsere Studentinnen und Studenten müssen während ihres Studiums Versuchspersonenstunden ableisten, allerdings unterschiedlich viele. Es sei auch erwähnt, dass es sich natürlich um Versuchspersonenstunden von unserem Institut für Psychologie handeln muss und diese müssen von einem wiss. Mitarbeiter/einer wiss. Mitarbeiterin des Instituts bescheinigt werden.
Dabei verteilen nach Präsenz-Studien die durchführenden Versuchsleiter die VP-Nachweise direkt nach der Studie an alle Teilnehmenden.
Für die VP-Nachweise der Online-Studien wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Versuchsleiter, bzw. an das entsprechende Abteilungssekretariat:
- Psychologische Diagnostik & Differenzielle Psychologie sowie
Klinische Psychologie: katja.puerschel@psych.uni-halle.de
- Allgemeine Psychologie: sekretariat-allg@psych.uni-halle.de
- Alle VP-Nachweise der Arbeits-,Organisations- u. Sozialpsychologie werden per Mail an die Teilnehmenden versendet.
In unserem Sekretariat befinden sich keine VP-Nachweise mehr!
Für evtl. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Versuchsleiter.
Bachelor Psychologie 180 LP
Es müssen 25 Versuchspersonenstunden erbracht werden. Diese gehören zum Modul "Bachelorarbeit". Alle 25 Std. gelten als Studienleistung und müssen vom Anleiter der Bachelorarbeit auch bescheinigt werden, sonst kann das Modul nicht gutgeschrieben werden.
Bachelor Psychologie 60 LP
Es müssen 30 Versuchspersonenstunden erbracht werden. Diese gehören zum Modul "Einführung in das Studium der Psychologie für Nebenfachstudierende". 15 der 30 Stunden gelten als Studienleistung und müssen im Löwenportal verbucht werden, sonst kann das Modul nicht gutgeschrieben werden. Dazu wenden Sie sich mit Nachweisen über mindestens 15 Versuchspersonenstunden an sekretariat-allg@psych.uni-halle.de mit der Bitte, die Versuchspersonenstunden zu verbuchen.
Master Psychologie 120 LP
Es müssen 30 Versuchspersonenstunden erbracht werden. Diese gehören zum Modul "Projektarbeit und Präsentation eigener wissenschaftlicher Ergebnisse".
Die präzisen Regelungen zu Versuchspersonenstunden finden Sie im folgenden Dokument:
VP_Stunden_Juli2019.pdf
(83.3 KB) vom 27.04.2020
Auslandsstudium (ERASMUS)
Bei Fragen zu Auslandsstudium im Rahmen des ERASMUS-Programms wenden Sie sich bitte an Dr. Jochen Ranger. Weitere Informationen zum Studieren und zu Praktika im Ausland und entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten finden sie auf den Seiten des International Office.
Wenn Sie im Ausland studieren wollen, ist es sinnvoll ein ERASMUS-Learning-Agreement (ELA) abzuschließen. Mit dem ELA können Sie im Vorfeld des Auslandsaufenthalts klären, welche Leistungen aus der Auslandsuniversität unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang anerkannt werden könnten. Die jeweiligen Modulverantwortlichen bestätigen Ihnen diese Aussage im ELA (die Modulverantwortlichen stehen im Modulhandbuch). Wenn Sie wieder aus dem Ausland zurückgekommen und Leistungen aus dem Ausland für Ihr Studium in Halle angerechnet bekommen wollen, benötigen Sie eine Anrechnung. Hierfür nutzen Sie das Anrechnungsformular für Studienleistungen vom Prüfungsamt (siehe auch Anrechnung von Studienleistungen). Dort hinein wird der Kurs aus dem Ausland eingetragen und das Modul, welches in Halle ersetzt werden soll. Es werden die erreichten LP und die Note hinzugefügt. Die jeweiligen Modulverantwortlichen prüfen, ob der Kurs, wie beantragt besucht wurde und welcher Note die Leistung entspricht. Falls aus irgendwelchen Gründen keine Note vergeben wurde, kann der Modulverantwortliche auch entscheiden, dass der Kurs als Ersatz für Seminare/Übungen anerkannt wird, aber die Prüfungsleistung noch zu erbringen ist. Falls weniger LP vergeben wurden, muss der Verantwortliche ebenfalls eine Entscheidung treffen (z.B. Note wird anerkannt, aber für erfolgreichen Abschluss des Moduls muss noch ein Seminar besucht werden. Falls Sie mehr Kurse besucht haben, als im ELA vorgesehen, erfolgt ebenfalls eine Prüfung der Modulverantwortlichen, was anerkannt werden kann.
Ergo, für alle im ELA ausgewiesenen Kurse kann ein Modulverantwortliche nach Ihrer Rückkehr nicht einfach sagen, ich erkenne ihre Leistungen nicht an (dagegen sichert das ELA ab). Aber er muss prüfen, ob alles wie geplant gemacht wurde und wie die ausländische Note als Hallenser Note gewertet wird. Das Prüfungsamt braucht dann das Anrechnungsformular, wo genau dies alles drin steht.
Beachten Sie, manche Leistungen, z.B. Sprachkurse können im ASQ-Büro als ASQ-Leistung anerkannt werden. Für Informationen hierzu müssen Sie sich an das ASQ-Büro wenden.
Career Center
Das Career Center hilft Ihnen bei Ihrer langfristigen Karriereplanung und beim Übergang vom Studium in den Beruf.
Angebote:
- Vielfältige Informationen auf der Homepage
- Seminare und Vorträge zu Karrierethemen
- Persönliche Karriere- und Berufsberatung
- Job- und Praktikavermittlung
Posterdruck
Falls Sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung ein Poster entwerfen sollen, was mit dem institutseigenen Posterdrucker gedruckt werden soll, finden Sie hier ein paar allgemeine Informationen zum Posterdruck