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Informationen für Studienplatzbewerber
Das Institut für Psychologie bietet derzeit drei Studiengänge an:
- Psychologie im Ein-Fach-Bachelorstudiengang (180 LP)
- Psychologie im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang (60 LP)
- konsekutiver Masterstudiengang Psychologie (120 LP)
Alle Studiengänge unterliegen einer Zulassungsbeschränkung, die Immatrikulation in das erste Fachsemester erfolgt jeweils zum Wintersemester. Nachfolgend finden Sie, getrennt für die drei Studiengänge, Informationen zum Studienablauf sowie zu Zulassungs- und Bewerbungsfragen.
Übersicht
Bachelor Psychologie 180 LP
Dieser Studiengang ist der aktuelle "Vollzeit-" Psychologie-Studiengang, man studiert ein Fach, nämlich Psychologie. Der Studiengang ist konzipiert für eine Studiendauer von sechs Semestern.
Informationen zum Studienablauf
Empfehlungen für den Studienablauf BSc Psychologie 180 LP (ab Immatrikulationsjahrgang WS 20/21)
Empfehlungen für den Studienablauf BSc Psychologie 180 LP (ab Immatrikulationsjahrgang WS 20/21)
Studienablaufempfehlung_Bachelor180_2021.pdf
(59,4 KB) vom 26.09.2022
Modulhandbuch BSc Psychologie 180 LP:
Diese pdf-Version des Modulhandbuchs dient nur der Information. Die rechtlich verbindlichen Modulbeschreibungen finden sich für alle Studenten/innen im Löwenportal.
Modulhandbuch_Bachelor180_2021.pdf
(219,5 KB) vom 26.09.2022
Studien- und Prüfungsordnung:
Informationen zur Bewerbung
Die Bewerbung zum Psychologiestudium erfolgt nicht direkt bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Stattdessen erfolgt die Bewerbung über das sog. Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV), siehe DoSV. Vergleiche auch: hochschulstart.de
Informationen zum Auswahlverfahren
Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens
für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und Teilstudiengänge
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (RAO)
Informationen zu Auswahlgrenzen (NC)
Die Auswahlgrenzen werden jedes Jahr neu bestimmt und hängen von der Bewerberlage ab. Deshalb ist es nicht möglich, den künftigen NC in Psychologie exakt vorherzusagen. Zur Orientierung kann man jedoch die Grenzen der letzten Zulassungen heranziehen - dort die jeweiligen Links zu "Bachelor 180 LP".
Gerüchte zum Auswahlverfahren
Immer wieder tauchen die gleichen Fehlinformationen zum Auswahlverfahren auf.
Es gibt eine Verrechnung der Wartezeit mit der Abiturnote, nach dem Motto: Pro Wartesemester verbessert sich die Abiturnote um ein paar Zehntel. Falsch! Richtig ist: Bei der aktuellen Bewerbung hat man eine Abiturnote und eine Wartezeit. Ist die Abiturnote schlechter als der Grenzwert und die Wartezeit geringer als der Grenzwert, so erhält man keinen Studienplatz. Beispiel: Die Auswahlgrenze liege bei Abinote 1.2 und 7 Semestern Wartezeit. Ein Bewerber A habe eine Abinote von 1.2 und 0 Semester Wartezeit. Bewerber A erhält einen Studienplatz. Ein Bewerber B habe eine Abinote von 1.3 und 6 Semester Wartezeit. Er erfüllt keines der Kriterien und erhält somit keinen Studienplatz.
Einschlägige Praktika oder Ausbildungen vor dem Studium erhöhen die Chancen auf einen Studienplatz. Auch das ist falsch. Die Zulassungskriterien für den Studiengang Psychologie an der MLU (sowohl 180 LP als auch 60 LP) sehen keine Berücksichtigung solcher Vorerfahrungen vor.
Man kann seine Chancen auf einen Studienplatz durch ein Auswahlgespräch verbessern. Nein, kann man nicht. Es finden keine Auswahlgespräche statt.
Allerdings kann man seine Chancen erhöhen, wenn man einen der in der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und Teilstudiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (RAO) (s. o.) für die Psychologie genannten Preise errungen hat.
Bachelor Psychologie 60 LP
Dieses Studienprogramm ist vorgesehen für die Kombination mit einem anderen Fach, das dann einen Umfang von 120 LP hat. Denkbar wäre z.B. 120 LP Wirtschaftswissenschaften + 60 LP Psychologie oder 120 LP Soziologie + 60 LP Psychologie..
Der Abschluss dieses Studienprogramms ermöglicht keine Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Psychologie (120 LP) in Halle.
Der Abschluss ermöglicht auch keine Aus- oder Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeuten:in.
Informationen zur Bewerbung
Studien- und Prüfungsordnung gültig ab dem Wintersemester 2022/2023
Empfehlungen zum Studienablauf:
Empfehlungen zum Studienablauf Bachelor Psychologie (60 LP)
Studienablaufempfehlung_Bachelor60_Psych_2022.pdf
(112,3 KB) vom 26.09.2022
Modulhandbuch Bachelor Psychologie 60 LP:
Diese pdf-Version des Modulhandbuchs dient nur der Information. Die rechtlich verbindlichen Modulbeschreibungen finden sich für alle Studenten/innen im Löwenportal.
Modulhandbuch_Bachelor60_Psych_2022.pdf
(146 KB) vom 26.09.2022
Studien- und Prüfungsordnung:
Informationen zum Zulassungsverfahren
Das Studienprogramm Bachelor Psychologie 60 LP ist zulassungsbeschränkt, die Auswahl erfolgt nach den Kriterien
- Abiturnote
- Wartezeit
- besondere Leistungen (vgl. Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und Teilstudiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (RAO))
Die Bewerbung für den Studiengang erfolgt über das Immatrikulationsamt.
Informationen zu Auswahlgrenzen (NC)
Die Auswahlgrenzen werden jedes Jahr neu bestimmt und hängen von der Bewerberlage ab. Deshalb ist es nicht möglich, den künftigen NC exakt vorherzusagen. Zur Orientierung kann man jedoch die Grenzen der letzten Zulassungen heranziehen - dort die jeweiligen Links zu "Bachelorprogramme 120/90/60 LP".
Master Psychologie 120 LP
Der Master-Studiengang ist ein konsekutiver Studiengang und setzt einen Bachelor Psychologie 180 LP voraus. Der Studiengang startete im WS 2009/2010 erstmals.
Informationen zum Studienablauf
Studien- und Prüfungsordnung gültig ab dem Wintersemester 2022/2023
Empfehlungen zum Studienablauf:
Empfehlungen Studienablauf Master Psychologie (120 LP)
Studienablaufempfehlung_Master120_2022.pdf
(61 KB) vom 26.09.2022
Modulhandbuch Master Psychologie (120 LP):
Diese pdf-Version des Modulhandbuchs dient nur der Information. Die rechtlich verbindlichen Modulbeschreibungen finden sich für alle Studenten/innen im Löwenportal.
Modulhandbuch_Master120_2022.pdf
(193,5 KB) vom 26.09.2022
Studien- und Prüfungsordnung:
Bewerbungs- und Zulassungsordnung für das Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Informationen zum Zulassungsverfahren
Die Zulassung zum Master-Studiengang setzt einen Bachelor-Abschluss in Psychologie (180 LP) [oder äquivalent] voraus. Das Bewerbungsverfahren (inkl. notwendiger Formulare, Liste der Unterlagen, etc.) ist beim Immatrikulationsamt in der aktuell gültigen Fassung beschrieben.
Man lese bitte auch die folgenden Ordnungen:
Spezielle Fragen zur Bewerbung und Zulassung
Mit Fragen zur Bewerbung und Zulassung zum Psychologie-Studium wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Oder Sie schauen auf den Web-Seiten des Immatrikulationsamtes vorbei.
Studienortwechsel und Quereinstieg
Einstufungsbescheid
Studieren Sie bereits Psychologie an einer anderen Universität und wollen nun an die Martin-Luther-Universität wechseln (Studienortwechsel) oder studieren Sie ein anderes Fach und wollen nun in den Studiengang Psychologie in Halle wechseln, so benötigen Sie einen Einstufungsbescheid (auch wenn Sie z. B. von BSc Psychologie 60 LP auf BSc Psychologie 180 LP wechseln wollen).
Der Erhalt eines Einstufungsbescheid muss beim Studien- und Prüfungsausschuss schriftlich beantragt werden. Welche Unterlagen hierfür einzureichen sind, welche Fristen zu beachten sind etc. erfahren Sie aus dem folgenden PDF-Dokument.
Informationen zum Einstufungsbescheid
Erhalt_Einstufungsbescheid.pdf
(79,2 KB) vom 03.07.2020
Das Formular "Einstufungsbescheid" zum Eintragen Ihrer persönlichen Daten finden Sie auf der entsprechenden Seite des Immatrikulationsamtes unter https://www.verwaltung.uni-halle.de/dezern2/forms/einstufungsbescheid.pdf. Beachten Sie bitte, dass am Institut für Psychologie nicht das Prüfungsamt, sondern der Prüfungsausschuss für den Einstufungsbescheid zuständig ist.
Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen Universitäten/Hochschulen bzw. in anderen Studiengängen erbracht wurden
(dies betrifft ausschließlich Studierende, die an der Universität Halle bereits im Studiengang Psychologie immatrikuliert sind)
Sind Sie in einem der Studiengänge Psychologie (180 LP-BSc/120 LP-MSc) oder im Studienprogramm (60 LP-BSc) immatrikuliert und haben an einer anderen Universität/Hochschule oder in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht, die Sie für Ihr Studium der Psychologie an der Universität Halle angerechnet bekommen wollen, benötigen Sie einen Anrechnungsbescheid.
Das entsprechende Formular zur "Modulleistungsanerkennung" laden Sie bitte auf den Seiten des Prüfungsamtes herunter.
Tragen Sie die bisher erbrachten Leistungen ein und das Modul, für die Sie diese anerkannt bekommen wollen (der Modultitel ist dem Modulhandbuch Psychologie (BSc/MSc) der Universität Halle zu entnehmen). Gehen Sie dann mit den originalen Leistungsnachweisen zum jeweiligen Modulverantwortlichen. Dieser prüft, ob die bisherigen Leistungen anerkannt werden können, ob eventuelle Leistungen für den Abschluss des Moduls noch fehlen und unterschreibt. Wenn Sie für alle Module, die Sie anerkannt bekommen wollen, eine Unterschrift des Modulverantwortlichen haben, benötigen Sie noch abschließend die Unterschrift des/der Prüfungsausschussvorsitzenden. Hierfür hinterlegen Sie das ausgefüllte Formular "Anrechnungsbescheid" und die entsprechenden Leistungsnachweise im Sekretariat des/der Prüfungsausschussvorsitzenden. Nach Prüfung des "Anrechnungsbescheid" wird dieser wieder im Sekretariat zur Abholung hinterlegt. Die Sekretärin schickt Ihnen an die im "Anrechnungsbescheid" angegebene E-mail-Adresse eine Information, dass alles zur Abholung bereit liegt.
Für die Anrechnung von ASQ-Leistungen ist nicht der Prüfungsausschuss Psychologie verantwortlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Internet-Seiten des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät I.
Weiteren Informationen zum Studienortwechsel und Quereinstieg
Weiteren Informationen zum Studienortwechsel oder Quereinstieg finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes, z. B. unter https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/bewerbung/hohe-fs/
Zweitstudium
Interessieren Sie sich für ein Zweitstudium, dann sind die Informationen des Immatrikulationsamtes unerlässlich: https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/bewerbung/zweitstudium/. Sollten Sie wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium geltend machen wollen, so benötigen Sie ein Gutachten des Instituts für Psychologie. Wenden Sie sich deshalb bitte per E-Mail mit Ihrer Begründung/Motivation und eventl. Abschlusszeugnissen an Prof. Dr. Sven Blankenberger.
Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Weiterführende Informationen
StudyPhone – bei Anruf Info!

Für Fragen zum Einstieg ins Studium und zur Orientierung an der Uni Halle sind wir Studienbotschafter*innen von April bis Oktober telefonisch von 13 bis 16 Uhr unter 0345 5521-550 bzw. -551 oder per E-Mail studyphone@uni-halle.de für dich erreichbar.
Wir freuen uns auf deinen Anruf!